Für Gläubiger

Informationen. Transparenz. Forderungsanmeldung.

Wenn über das Vermögen eines Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Gläubiger ihre Forderungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Forderungsanmeldung und zum weiteren Ablauf.

Forderungsanmeldung

Forderungen anmelden

Forderungen sind innerhalb der vom Insolvenzgericht bestimmten Frist bei der zuständigen Insolvenzverwaltung anzumelden.

Die Anmeldung muss den Forderungsgrund und den geltend gemachten Betrag erkennen lassen. Geeignete Unterlagen zum Nachweis der Forderung sind beizufügen.

Für die von unserer Kanzlei betreuten Verfahren steht – soweit für das jeweilige Verfahren freigeschaltet – die elektronische Forderungsanmeldung über das Gläubigerportal zur Verfügung.

Gläubigerportal InsoWeb

Zur Information der Verfahrensbeteiligten und zur transparenten Abwicklung der von uns betreuten Insolvenzverfahren nutzen wir das elektronische Gläubigerinformationssystem InsoWeb.

Über das Portal können Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden sowie sich jederzeit über den aktuellen Sachstand des jeweiligen Insolvenzverfahrens informieren.

Bitte beachten Sie: Nicht alle von uns betreuten Insolvenzverfahren sind im Gläubigerportal öffentlich aufgeführt. Die für den Zugriff auf das jeweilige Verfahren erforderlichen persönlichen Zugangsdaten stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Formulare & Merkblätter

Informationen zum Verfahren

Die maßgeblichen gerichtlichen Entscheidungen und öffentlichen Bekanntmachungen können über das offizielle Portal der Insolvenzgerichte eingesehen werden.

Bitte halten Sie bei Anfragen das Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens und Ihre Gläubigerdaten bereit.

Zu den Insolvenzbekanntmachungen

Kontakt für Gläubiger

Für verfahrensbezogene Rückfragen können Sie sich an unser Sekretariat wenden: sekretariat@kanzlei-ddb.de

Bitte beachten Sie, dass wir aus Gründen des Datenschutzes und der Verfahrenssicherheit nicht sämtliche Auskünfte telefonisch erteilen können. Hierfür bitten wir Sie, uns schriftlich zu kontaktieren.

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