Insolvenzverwaltung
Verantwortung übernehmen. Werte sichern.
Perspektiven schaffen.
Verantwortung übernehmen. Werte sichern.
Perspektiven schaffen.
Insolvenzverfahren erfordern wirtschaftliches Verständnis, eine sorgfältige Analyse und verantwortungsbewusste Entscheidungen.
Die Kanzlei ddb übernimmt gerichtlich übertragene Aufgaben im Rahmen von Insolvenzverfahren und legt dabei besonderen Wert auf eine strukturierte, transparente und wirtschaftlich sachgerechte Verfahrensabwicklung.
Im Mittelpunkt stehen die Sicherung und Verwertung vorhandener Vermögenswerte, die Wahrung der Gläubigerinteressen sowie die Prüfung wirtschaftlich tragfähiger Fortführungsmöglichkeiten.
Unsere Tätigkeit umfasst sowohl Unternehmens- als auch Privatinsolvenzverfahren.
Im Auftrag der Insolvenzgerichte erstellen wir Gutachten zur Prüfung der Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren können Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens erforderlich sein.
Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens übernehmen wir die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben der Insolvenzverwaltung.
Die Sachwaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens.
Im Auftrag der Insolvenzgerichte erstellen wir Gutachten zur Prüfung der Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Hierzu gehören insbesondere die Untersuchung der wirtschaftlichen Verhältnisse, die Prüfung von Insolvenzgründen, die Ermittlung vorhandener Vermögenswerte und die Beurteilung der Kostendeckung.
Soweit erforderlich, werden außerdem Fortführungsmöglichkeiten, Sicherungsmaßnahmen und wirtschaftliche Risiken beurteilt.
Unsere Gutachten dienen dem Insolvenzgericht als Grundlage für die Entscheidung über das weitere Verfahren.
Bereits im Insolvenzeröffnungsverfahren können Maßnahmen zur Sicherung des Schuldnervermögens erforderlich sein.
Im Rahmen der gerichtlichen Bestellung übernehmen wir die Überwachung und Sicherung vorhandener Vermögenswerte, prüfen die Liquiditätssituation und begleiten gegebenenfalls die vorläufige Betriebsfortführung.
Ziel ist es, eine geordnete Entscheidungsgrundlage für das Insolvenzgericht zu schaffen und eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage möglichst zu verhindern.
Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens übernehmen wir die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben der Insolvenzverwaltung.
Hierzu zählen insbesondere die Ermittlung und Sicherung der Insolvenzmasse, die Prüfung von Forderungen, die Verwertung von Vermögensgegenständen sowie die Vorbereitung und Durchführung der Verteilung an die Insolvenzgläubiger.
Bei Unternehmen prüfen wir darüber hinaus, ob eine Betriebsfortführung oder eine übertragende Sanierung wirtschaftlich sinnvoll und umsetzbar ist.
Wir legen Wert auf eine nachvollziehbare Verfahrensführung und eine sachgerechte Kommunikation mit Gerichten, Gläubigern, Schuldnern und weiteren Verfahrensbeteiligten.
Die Sachwaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens.
Der gerichtlich bestellte Sachwalter überwacht die wirtschaftliche Lage und die Geschäftsführung des Schuldners unter besonderer Berücksichtigung der Gläubigerinteressen.
Die Kanzlei DDB befasst sich mit den wirtschaftlichen und verfahrensbezogenen Anforderungen dieser Verfahrensform.
Jedes Insolvenzverfahren stellt unterschiedliche Anforderungen. Wir verbinden eine sorgfältige wirtschaftliche Analyse mit einer konsequenten und verantwortungsvollen Verfahrensführung.
Kanzlei DDB – Insolvenzverwaltung mit Verantwortung und wirtschaftlichem Augenmaß.